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Impfempfehlungen bei

Kinderwunsch

Für Frauen im gebärfähigen Alter ist ein Immunschutz gegen Röteln und Windpocken (Varizellen) besonders wichtig. Röteln oder Windpocken in der Schwangerschaft können zu schwersten Schädigungen des Ungeborenen führen. Wenn die Mutter um die Geburt an Windpocken erkrankt, kann eine Ansteckung für das Neugeborene lebensbedrohlich werden.

Die STIKO empfiehlt eine zweifache Impfung gegen Röteln für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder bei unklarem Impfstatus. Frauen, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung erhalten. Fehlen entsprechende Impfnachweise, wird im Rahmen einer Schwangerschaft die Immunität gegen Röteln überprüft.

Bei Frauen im gebärfähigen Alter, bei denen unklar ist, ob sie die Windpocken durchgemacht haben oder ausreichend geimpft sind, sollte eine entsprechende Antikörperbestimmung erfolgen. Bei negativem Ergebnis wird zweimalig geimpft.

Die Impfung gegen Röteln erfolgt mit MMR-Impfstoff, der gleichzeitig vor Mumps und Masern schützt, oder falls auch eine Impfung gegen Windpocken notwendig ist, mit MMRV-Impfstoff. Gegen Windpocken stehen auch Einzelimpfstoffe zur Verfügung.

Vorsorglich wird Frauen empfohlen, nach Lebendimpfungen, zu denen die Impfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen und Gelbfieber zählen, für einen Zeitraum von mindestens einem Monat eine Schwangerschaft zu verhüten.

Wichtig für Frauen im gebärfähigen Alter ist auch ein Impfschutz gegen Keuchhusten (Pertussis). Wurde die Impfung vor Eintritt einer Schwangerschaft versäumt, sollte die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden, um das Neugeborene, das selbst erst im Alter von zwei Monaten geimpft werden kann, vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Auch bei engen Kontaktpersonen des erwarteten Nachwuchses wie dem Vater, den Geschwistern und Großeltern sollte überprüft werden, ob sie in den letzten zehn Jahren gegen Keuchhusten geimpft wurden und der Schutz gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Während einer Schwangerschaft wird Ihnen Ihr Arzt/Ihre Ärztin Medikamente nur sehr zurückhaltend verschreiben. Das gilt auch für Impfungen.

Notwendige Impfungen mit Totimpfstoffen, wie zum Beispiel gegen Grippe (Influenza), Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hepatitis A und Hepatitis B, können grundsätzlich auch in der Schwangerschaft verabreicht werden. Eine Impfung gegen Grippe wird von der STIKO bei einer Schwangerschaft im Winter sogar ausdrücklich empfohlen. Geimpft wird in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel.

Lebendimpfstoffe zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die abgeschwächte, lebende Krankheitserreger enthalten, sollen in der Schwangerschaft nicht gegeben werden. In Fällen einer solchen Impfung in der Frühschwangerschaft, als diese noch nicht bekannt war, wurden jedoch bislang keine Schädigungen des Ungeborenen beobachtet. Wenn Sie versehentlich während der Schwangerschaft eine Lebendimpfung erhalten haben, ist dies kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.